Programm „Liquiditätshilfen Energie“ des Berliner Senats

Okt 2022

Um die Berliner Wirtschaft in der Energiekrise zu unterstützen, hat der Berliner Senat das Programm„Liquiditätshilfen Energie“ beschlossen. Ab dem 20. Oktober 2022 können die Hilfen beantragt werden. Am 26. Oktober 2022, von 9:30 bis 11:00 Uhr, informieren die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und die Investitionsbank Berlin im durch Berliner Partner, UVB und IHK Berlin organisierten Town Hall Call über die Details des Programms und der Antragsstellung.
 
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die aufgrund extrem gestiegener Energiekosten in ihrer Geschäftstätigkeit gefährdet sind.

Voraussetzungen:

  • Nachweis über mindestens eine Verdopplung der Energiekosten zwischen 2021 und 2022
  • mehr als drei Jahre am Markt
  • eine Betriebsstätte in Berlin
  • eine Kofinanzierung und ein Sanierungskonzept sind zwingend erforderlich
  • ausgeschlossen sind Unternehmen des Steinkohlebergbaus, der Stahlindustrie, Finanzinstitute, Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, Fischereibetriebe, Wohnungsbauunternehmen, Bauträger und Baugewerbeunternehmen


Konditionen:

  • Darlehen ab mindestens 10.000 bis zu 1 Mio. Euro zu einem vergünstigten Zinssatz von derzeit 5,5 Prozent
  • Rückzahlung i.d.R. innerhalb von fünf Jahren, bis zu zwei Jahre tilgungsfrei

 
Wir laden Sie zur Online-Informationsveranstaltung zum neuen Landesprogramm „Liquiditätshilfen Energie“ ein. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung unter diesem Link:

https://events.ihk-berlin.de/20221026thcenergiedarlehensprogramm

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